CVFR Berechtigung

für Inhaber des "alten" deutschen PPL (A)

Voraussetzungen
Berechtigt für

Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraums (§ 10 Abs. 4 Luftverkehrs-Ordnung)

Verlängerung und Gültigkeit

Gültigkeit richtet sich nach Gültigkeit der PPL

Tauglichkeitszeugnis

Klasse 2 oder Klasse 1

Ausbildungskosten

Komplettpreis inkl. Lehrer Preis auf Anfrage

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