
Das EU-Parlament hat beschlossen, dass zum 08.04.2012 neue europäische Bestimmungen zum Lizenzwesen von Luftfahrern in Kraft treten. Nur die jetzigen JAR-FCL PPL-A Inhaber erhalten sicher auch einen vollwertigen PPL-A nach neuem EU-Recht. Inhaber eines „alten“ PPL-A ICAO oder PPL-N haben jetzt noch die Möglichkeit, die Voraussetzungen für diesen EU-PPL-A zu erlangen: Die CVFR-Berechtigung nach § 82 LuftPersV! Damit überführen Sie ihre Lizenz sorglos in neues Recht. Wie es sonst mit den „alten“ Lizenzen weitergeht, weiß keiner.
Die CVFR-Ausbildung gliedert sich in einen Theorieteil in den Fächern Luftrecht, Funknavigation und Technik. Die praktische Ausbildung enthält 10 Flugstunden kontrollierten Sichtflug. Sie erlernen die Grundkenntnisse des „Fliegens nach Instrumenten“, aber unter Sichtflugbedingungen. Dabei werden Funknavigationshilfen wie das VOR genutzt. Sie trainieren, Flughöhen auf 100 Fuß genau einzuhalten, nicht mehr als zehn Prozent von der vorgegebenen Geschwindigkeit abzuweichen und den Kurs auf fünf Grad genau beizubehalten. Das berechtigt Sie dann zukünftig, im Luftraum „C“ mit Airlinern um die großen Flughäfen wie Frankfurt oder Köln-Bonn zu fliegen.
Die Ausbildung kann jederzeit begonnen werden. Oder schauen Sie in unseren Terminen nach dem CVFR-Kompaktkurs im Februar / März 2012.
Voraussetzungen- PPL-A ICAO oder national
- theoretische Ausbildung (Funknavigation, Luftrecht, Technik)
- Flugausbildung (mindestens 10 Flugstunden mit Fluglehrer innerhalb der letzten 5 Monate vor Ablegung der Prüfung)
Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraums (§ 10 Abs. 4 Luftverkehrs-Ordnung)
Verlängerung und Gültigkeit
Gültigkeit richtet sich nach Gültigkeit der PPL
Tauglichkeitszeugnis
Klasse 2 oder Klasse 1
Ausbildungskosten
| Komplettpreis inkl. Lehrer | Preis auf Anfrage |
Industriepark - Flugplatz - 54343 Föhren
Fon: 06502 980787 Fax: 06502 980789
eMail: info@drive-and-fly.de