PPL (A) JAR-FCL

Der PPL-A nach JAR-FCL 1 ist die ideale Lizenz für Privatpiloten. Er gilt für einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge (SEP)
ohne Gewichtsbeschränkung. Damit können Sie sogar den größten Doppeldecker der Welt, die Antonov 2 oder auch „Tante Anna“ genannt,
führen. Es gibt weder Luftraumeinschränkung im Inland, noch Probleme bei Flügen ins europäische Ausland.
Auf Wunsch können zusätzliche Berechtigungen wie die Nachtflugqualifikation oder Kunstflugberechtigung erworben werden.
Auch weitere Lizenzeinträge für beispielsweise Motorsegler (TMG) oder zweimotorige Flugzeuge (MEP) sind möglich. Damit ist
die fliegerische Freiheit garantiert!
Inhalt der Ausbildung ist neben dem Erwerb grundsätzlicher fliegerischen Fertigkeiten (wie bei PPL-N) der Erwerb von Kenntnissen in Funknavigation sowie im Fliegen nach Instrumenten.
Der PPL-A nach JAR-FCL kann durch Flugstunden auf Motorflugzeugen und Motorseglern gültig gehalten werden. Bei der Ausbildung können Stunden auf UL- Flugzeugen eingeschränkt angerechnet werden.
Voraussetzungen
Mindestalter zum Erlangen der Lizenz: 17 Jahre
Mindestalter für den Beginn der Ausbildung: 16 Jahre
Vor Beginn der Ausbildung müssen vorliegen:
- Personalausweis / Passkopie
- Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 oder 1
- Bescheinigung über Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
- Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
- Bei Minderjährigen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- Die Flugausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden auf Motorflugzeugen vor Ablegung der Prüfung, davon mindestens 10 Stunden Alleinflug.
Berechtigt für
Einmotorige Flugzeuge im In- und europäischen Ausland, Flüge nach Sichtflugregeln am Tage im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr.
Verlängerung und Gültigkeit
Gültigkeitsdauer der Lizenz: 60 Monate
Gültigkeitsdauer der Klassenberechtigung SEP / TMG: 24 Monate
Zur Gültigkeit der Lizenz muss weiterhin ein gültiges Tauglichkeitszeugnisses vorgehalten werden.
Verlängerung der Klassenberechtigung:
Innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Flugstunden auf einmotorigen, kolbengetriebenen Landflugzeugen und / oder (kumulativ) Reisemotorseglern
In den 12 Stunden müssen enthalten sein:
- mindestens 6 Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer
- 12 Starts und 12 Landungen
- Übungsflug von mindestens einer Stunde mit Fluglehrer auf einem Motorflugzeug / Motorsegler
- Alternativ hierzu kann eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer auf einem Motorflugzeug oder Motorsegler durchgeführt werden.
Tauglichkeitszeugnis
Tauglichkeitszeugnis Klasse 2, Gültigkeit:
- Bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 60 Monate
- Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres 24 Monate
- danach 12 Monate
Erleichterungen
Inhabern von Lizenzen für Segelflugzeug-, Hubschrauberführer, oder für aerodynamische Luftsportgeräte (UL- dreiachs) können zehn Prozent ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf diesen Luftfahrzeugen, jedoch nicht mehr als 10 Stunden, für einen PPL-A nach JAR-FCL anrechnen lassen
Industriepark - Flugplatz - 54343 Föhren
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