PPL (A) JAR-FCL

Foto: DR 400

Der PPL-A nach JAR-FCL 1 ist die ideale Lizenz für Privatpiloten. Er gilt für einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge (SEP) ohne Gewichtsbeschränkung. Damit können Sie sogar den größten Doppeldecker der Welt, die Antonov 2 oder auch „Tante Anna“ genannt, führen. Es gibt weder Luftraumeinschränkung im Inland, noch Probleme bei Flügen ins europäische Ausland.
Auf Wunsch können zusätzliche Berechtigungen wie die Nachtflugqualifikation oder Kunstflugberechtigung erworben werden. Auch weitere Lizenzeinträge für beispielsweise Motorsegler (TMG) oder zweimotorige Flugzeuge (MEP) sind möglich. Damit ist die fliegerische Freiheit garantiert!

Inhalt der Ausbildung ist neben dem Erwerb grundsätzlicher fliegerischen Fertigkeiten (wie bei PPL-N) der Erwerb von Kenntnissen in Funknavigation sowie im Fliegen nach Instrumenten.

Der PPL-A nach JAR-FCL kann durch Flugstunden auf Motorflugzeugen und Motorseglern gültig gehalten werden. Bei der Ausbildung können Stunden auf UL- Flugzeugen eingeschränkt angerechnet werden.

Voraussetzungen

Mindestalter zum Erlangen der Lizenz: 17 Jahre

Mindestalter für den Beginn der Ausbildung: 16 Jahre

Vor Beginn der Ausbildung müssen vorliegen:

Berechtigt für

Einmotorige Flugzeuge im In- und europäischen Ausland, Flüge nach Sichtflugregeln am Tage im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr.

Verlängerung und Gültigkeit

Gültigkeitsdauer der Lizenz: 60 Monate

Gültigkeitsdauer der Klassenberechtigung SEP / TMG: 24 Monate

Zur Gültigkeit der Lizenz muss weiterhin ein gültiges Tauglichkeitszeugnisses vorgehalten werden.

Verlängerung der Klassenberechtigung:

Innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Flugstunden auf einmotorigen, kolbengetriebenen Landflugzeugen und / oder (kumulativ) Reisemotorseglern

In den 12 Stunden müssen enthalten sein:

Tauglichkeitszeugnis

Tauglichkeitszeugnis Klasse 2, Gültigkeit:

Erleichterungen

Inhabern von Lizenzen für Segelflugzeug-, Hubschrauberführer, oder für aerodynamische Luftsportgeräte (UL- dreiachs) können zehn Prozent ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf diesen Luftfahrzeugen, jedoch nicht mehr als 10 Stunden, für einen PPL-A nach JAR-FCL anrechnen lassen

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