Nationaler PPL (A) bis 750 KG (PPL-N nach LuftPersV)


Diese Erlaubnis gilt für einmotorige, zweisitzige Landflugzeuge mit Kolbenmotor bis 750 kg maximale Abflugmasse. Sie kann auf Flugzeuge bis 2.000 kg Abflugmasse erweitert werden. Auch die Eintragung einer Klassenberechtigung für Reisemotorsegler ist möglich. Wird die Ausbildung in Funknavigation und im Fliegen nach Instrumenten absolviert, ist der Erwerb des JAR-FCL-PPL möglich. Reisemotorsegler lassen sich bis zu 15 Stunden in der Ausbildung nutzen. Der PPL-N nach LuftPersV kann durch die wechselseitige Anerkennung von Flugstunden auf UL-Flugzeugen, Motorseglern und Motorflugzeugen verlängert wreden. Allerdings kennzeichnet diesen PPL-N eine wichtige Einschränkung: Er ist nur im deutschen Luftraum gültig.
Voraussetzungen
Mindestalter zum Erlangen der Lizenz: 17 Jahre
Mindestalter für den Beginn der Ausbildung: 16 Jahre
Vor Beginn der Ausbildung müssen vorliegen:
- Personalausweis / Pass
- Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 oder 1
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Bei Minderjährigen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- Nachweis über einen Lehrgang für Sofortmaßnahmen am Unfallort
Wir schulen sehr preisgünstig auf einer Cessna FRA 150 Aerobat mit RR und 130 HP, zugelassen für PPL - N, JAR - FCL, CVFR, Nacht- und Kunstflugausbildung.
Berechtigt für
Einmotorige Flugzeuge mit einer Höchstabflugmasse bis zu 750 kg innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Flüge nach Sichtflugregeln am Tage im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr.
Verlängerung und Gültigkeit
Gültigkeitsdauer der Lizenz: 60 Monate
Die Gültigkeit der Lizenz richtet sich nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses.
Verlängerung der Klassenberechtigung:
Innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Flugstunden auf einmotorigen, kolbengetriebenen Landflugzeugen, Reisemotorseglern oder
aerodynamisch gesteuerten UltraleichtflugzeugenIn den 12 Stunden müssen enthalten sein:
- mindestens 6 Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer
- 12 Starts und 12 Landungen
- Übungsflug von mindestens einer Stunde mit Fluglehrer auf einem Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung erteilt wurde
Tauglichkeitszeugnis
Tauglichkeitszeugnis Klasse 2, Gültigkeit:
- Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 60 Monate
- Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres 24 Monate
- danach 12 Monate
- Für Bewerber, die eine Lizenz für den Segelflugzeugführer oder Hubschrauberführer besitzen, verringert sich die Flugausbildung nach § 1 Abs. 3 auf mindestens 20 Flugstunden auf Flugzeugen mit einer Höchstabflugmasse bis zu 750 Kilogramm. § 1 Abs. 5 bleibt unberührt.
- Für Bewerber, die eine Lizenz für Selgelflugzeugführer mit Klassenberechtigung Reisemotorsegler besitzen, verringert sich die Ausbildung auf fünf Flugstunden, darin müssen 10 Starts und Landungen mit Lehrer und 10 Starts und Landungen im Alleinflug enthalten sein.
- Für Bewerber, die eine Lizenz für Führer von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen besitzen, verringert sich die Ausbildung auf sieben Flugstunden, darin müssen 10 Starts und Landungen mit Lehrer und 10 Starts und Landungen im Alleinflug sowie An- und Abflüge zu und von kontrollierten Flugplätzen, Flüge durch Kontrollzonen, Einhaltung von Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverkehr und Sprechgruppen enthalten sein.
Ausbildungskosten
| Komplettpreis inkl. Theorie, Lehrmaterialien, 30 Stunden praktischer Flugausbildung und Lehrer | 6.200,00 € (5210,08 € zzgl. MwSt.) |
| Komplettpreis für UL-Lizenzinhaber | 1.500,00 € (1.260,50 € zzgl. MwSt.) |
© 2002 - 2007 Drive & Fly Luftfahrt GmbH
Industriepark - Flugplatz - 54343 Föhren
Fon: 06502 980787 Fax: 06502 980789
eMail: info@drive-and-fly.de
Industriepark - Flugplatz - 54343 Föhren
Fon: 06502 980787 Fax: 06502 980789
eMail: info@drive-and-fly.de