UL-Lizenz


Die Ausbildung zum Luftsportgeräteführer für
aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
1. Aerodynamisch gesteuerte UL- Flugzeuge
sind "richtige" über Quer-, Seiten- und Höhenruder gesteuerte Flugzeuge mit maximal 2 Sitzplätzen und einer Höchstabflugmasse von 472,5 kg. Sie dürfen auf allen zugelassenen, öffentlichen und privaten UL-Fluplätzen in Deutschland starten und landen.
2. Persönliche Voraussetzungen
Mindestens 17 Jahre (unter 18 Jahren beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten) Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis3. Dauer
Erfahrungsgemäß dauert die Ausbildung in der Ferienschulung 10 - 20 Tage (je nach Wetterlage)
4. Termine
Entnehmen sie bitte unserem aktuellen Terminkalender oder nach Absprache
5. Ausbildungskosten
| Grundgebühr theoretische Ausbildung | 750,00 € zzgl. MwSt. |
| Flugstunde in der Schulung | 130,00 € (zzgl. Landegebühren) zzgl. MwSt. |
| Deutsches Sprechfunkzeugnis BZF II * | 297,50 € inkl. MwSt.) |
| Prüfungsgebühr (Vollprüfung) | 83,52 € inkl. MwSt. |
| Englisches Sprechfunkzeugnis BZF I * (Voraussetzung BZF II) |
189,25 € inkl. MwSt. |
| Prüfungsgebühr (Vollprüfung) | 95,12 € inkl. MwSt. |
| Allgemeines Sprechfunkzeugnis AZF * (Voraussetzung BZF I) |
475,60 € inkl. MwSt. |
| Prüfungsgebühr (Zusatzprüfung BZF I>AZF) |
83,52 € inkl. MwSt. |
| Gebühren für Antrag | z. Zt. 34,80 € inkl. MwSt. |
| Unterkunft in Privatpension (Ü/F pro Tag) | ca. 29,00 € inkl. MwSt. |
| Piloten-Schnupperkurs (incl. einer Flugstunde) |
174,00 € inkl. MwSt. |
Die Gesamtkosten für Theorie und Praxis betragen erfahrungsgemäß zwischen 6.000,00 € und 6.500,00 €. Die Schulflugzeuge sind kasko-, haftpflicht- und unfallversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 3.000,00 €. BZF ist nicht Voraussetzung für die UL-Lizenz, ermöglicht jedoch das Fliegen im kontrollierten Luftraum und das Starten und Landen auf nationalen (BZF II) und internationalen (BZF I) Flughäfen.
6. Ausbildungsflugzeuge
- 1 Ikarus C 42
- 1 Remos G3 Mirage
- 1 MCR 01
7. Vor Beginn der Ausbildung benötigte Unterlagen
- den Antrag auf Ausstellung des Luftfahrerscheins (Vordruck)
- eine Erklärung über die Staatsangehörigkeit, die auf Verlangen nachzuweisen ist.
- das ärztliche Tauglichkeitszeugnis (nicht älter als 12 Monate)
- die Erklärung nach § 24 (3) 3. LuftVZO (Erklärung über anhängige Strafverfahren - Vordruck)
- das Führungszeugnis
- den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterrichtung in Sofortmaþnahmen am Unfallort oder Kopie vom Führerschein
- eine Kopie des BZF (AZF) oder die Bestätigung über die Ausbildung zur Ausübung des Flugfunkdienstes
- evtl. Kopie eines gültigen PPL A / B / C
- zwei Paßbilder (35 x 45 mm)
- einen V- Scheck über z. Zt. 30,00 € (sonst Postzusteller an den Antragsteller per Nachnahme)
8. Vor der Prüfung zusätzlich benötigte Unterlagen
- den vom Ausbildungsleiter angefertigten Ausbildungsnachweis über die theoretische und praktische Ausbildung
- die Einzelprotokolle der Theorie- und Praxisprüfung
9.1 Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis für Luftsportgeräteführer sind
- die theoretische Ausbildung,
- die Flugausbildung,
- die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterrichtung in Sofortmaßnahmen am Unfallort und
- die Ausbildung zur Ausübung des Flugfunkdienstes.
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften,
- Navigation,
- Meteorologie,
- Technik,
- Verhalten in besonderen Fällen,
- menschliche Leistungsfähigkeit.
- mindestens 30 Flugstunden innerhalb der letzten 24 Monate, davon 5 Stunden Alleinflug.
- mindestens je 40 Starts und Landungen, davon 5 Alleinstarts und 5 Alleinlandungen auf drei verschiedenen Flugplätzen mit Ausnahme des Flugplatzes, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird;
- die selbständige Vorbereitung und Durchführung von 5 Überlandstreckenflügen (Ziel-, Zielrückkehr- oder Dreiecksflüge) von mehr als 50 km Flugstrecke als Alleinflüge, davon mindestens 1 Überlandstreckenflug mit Zwischenlandung;
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer mit oder ohne Aufsetzen;
- die theoretische und praktische Einführung in den Platzrundenbetrieb auf einem Flugplatz mit Mischflugbetrieb;
- die theoretische und praktische Unterweisung zur Beherrschung des Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie zum Verhalten in Notfällen und bei Unfällen
Termine: Nach Absprache
Ausbildungskosten: Komplettpreis 178,50 € (150,00 € zzgl. MwSt) inkl. eine Stunde Flugzeit, Landegebühren und pyrotechnischer Einweisung
© 2002 - 2004 Drive & Fly Luftfahrt GmbH
Industriepark - Flugplatz - 54343 Föhren
Fon: 06502 980787 Fax: 06502 980789
eMail: info@drive-and-fly.de
Industriepark - Flugplatz - 54343 Föhren
Fon: 06502 980787 Fax: 06502 980789
eMail: info@drive-and-fly.de